BAUARBEITERKOORDINATIONSGESETZ
 
Der Gesetzgeber verpflichtet Architekten, Bauherren, Planer, Baukoordinatoren, Hausverwalter und auch den Bereich des Einfamilien- und Kleinhausbaues (im Sinne der Bauordnung) duch das BauKG, Sicherheitseinrichtungen am Dach zu erstellen und für spätere Arbeiten vorzuhalten. Der Mann am Dach muss, um sich mit seiner nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung gesichert am Dach bewegen zu können, geeignete und zugelassene Systeme vorfinden.
 
entwickelt und stellt seit dem Jahr 2001 geprüfte und patentrechtlich geschützte Dachsicherungssysteme her. Es handelt sich um duchdachte und einfachst anzuwendende Produkte entsprechend den Anforderungen des BauKG und den Sicherheitsrichtlinien der AUVA.
 
bietet Information, technische und normative Unterstützung im Planungsstadium, exakte Ausführungsgrundlagen für Architekten, Bauherren, Bauträger, Baufirmen, praxisbezogene Anwenderberatung und Einschulung für ausführende Gewerbebetriebe wie Dachdecker, Zimmerer, Spengler und Blitzschutzbauer.
 
informiert direkt oder über seine Vertriebspartner über allfällige Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Anwendervorschriften.
 
ist ihr kompetenter Partner im Bereich Dachsicherheit und bietet innovative und kostengünstige Lösungen.l