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BAUARBEITERKOORDINATIONSGESETZ
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| Der Gesetzgeber verpflichtet Architekten, Bauherren,
Planer, Baukoordinatoren, Hausverwalter und auch den Bereich des Einfamilien-
und Kleinhausbaues (im Sinne der Bauordnung) duch das BauKG, Sicherheitseinrichtungen
am Dach zu erstellen und für spätere Arbeiten vorzuhalten. Der
Mann am Dach muss, um sich mit seiner nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrüstung gesichert am Dach bewegen zu können,
geeignete und zugelassene Systeme vorfinden. |
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entwickelt und stellt seit dem Jahr 2001 geprüfte
und patentrechtlich geschützte Dachsicherungssysteme her. Es handelt
sich um duchdachte und einfachst anzuwendende Produkte entsprechend den
Anforderungen des BauKG und den Sicherheitsrichtlinien der AUVA. |
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bietet Information, technische und normative Unterstützung im Planungsstadium,
exakte Ausführungsgrundlagen für Architekten, Bauherren, Bauträger,
Baufirmen, praxisbezogene Anwenderberatung und Einschulung für ausführende
Gewerbebetriebe wie Dachdecker, Zimmerer, Spengler und Blitzschutzbauer. |
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informiert
direkt oder über seine Vertriebspartner über allfällige Änderungen
der gesetzlichen Vorgaben und Anwendervorschriften. |
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ist
ihr kompetenter Partner im Bereich Dachsicherheit und bietet innovative
und kostengünstige Lösungen.l |